Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Nimmerland UG (haftungsbeschränkt)

Stand September 2020

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Nimmerland UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Veranstalterin“) bietet Erlebnis-Dienstleistungen, insbesondere LARPs (nachfolgend „Erlebnis” oder „Erlebnisse”) an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Tickets für alle Veranstaltungen der Nimmerland UG (haftungsbeschränkt) und alle Teilnahmen daran.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nimmerland UG (haftungsbeschränkt) gelten in der jeweiligen auf dieser Website abrufbaren Version, ohne dass es eines gesonderten Hinweises im Falle von Änderungen bedarf.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung durch die Nimmerland UG (haftungsbeschränkt) nach der Anmeldung zur Teilnahme. Die Bestätigung erfolgt in Form einer E-Mail und gilt als Ticket. Das Ticket berechtigt die jeweilige Person, das im Ticket genannte Erlebnis zum im Ticket genannten spezifischen Termin persönlich in Anspruch zu nehmen. Tickets sind aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltungen grundsätzlich nicht übertragbar.

(2) Das Recht der Veranstalterin gemäß § 7 Absatz (2) bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Teilnahme an einem Erlebnis

(1) Die Teilnahme an einem Erlebnis hängt von dessen Verfügbarkeit ab, insbesondere ist die Anzahl der Teilnehmendenplätze begrenzt.

(2) Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

(3) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z. B. Alter, Gesundheitszustand, etc.) Die jeweiligen (Mindest-) Voraussetzungen für das gebuchte Erlebnis werden von der Veranstalterin in geeigneter Weise mitgeteilt.

(4) Die Veranstalterin behält sich vor, die Ausrüstung der Teilnehmenden einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen nicht verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung (insbesondere Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, sind sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

(5) Teilnehmende verpflichten sich, über das normale Risiko von Erlebnissen hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Baden in Gewässern usw. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss vom Erlebnis gemäß § 7 führen.

(6) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmenden selbst zu tragen.

§ 4 – Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt.

(2) Soweit eine Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

§ 5 – Rechte an Aufzeichnungen

Alle Rechte an von der Veranstalterin gemachten bzw. beauftragten Ton-, Film - und Videoaufnahmen sowie Fotografien bleiben der Veranstalterin vorbehalten. Die Veranstalterin ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und zu fotografieren und diese Aufzeichnungen und Fotografien unbeschränkt zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden und zu verwerten.

§ 6 – Widerruf, Rücktritt, Nichterscheinen zur Veranstaltung

(1) Teilnehmende haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Anmeldebestätigung ohne Angaben von Gründen einen zwischen Ihnen und der Veranstalterin zustandegekommenen Vertrag zu widerrufen.

(2) Bis zum Ablauf der jeweils für ein Erlebnis geltenden Rücktrittsfrist können Teilnehmende vom Vertrag mit der Veranstalterin zurücktreten. Bereits bezahlte Ticketpreise werden zurückerstattet, die Veranstalterin ist jedoch berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € einzubehalten.

(3) Erscheinen Teilnehmende zu einem gebuchten Erlebnis nicht und sind von der Teilnahme auch nicht gemäß den Bedingungen des § 6 Absatz 2 rechtzeitig zurückgetreten, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, den Ticketpreis zurückzuerstatten.

§ 7 Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen der Veranstalterin in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass die Veranstalterin eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

(2) Die Veranstalterin hat das Recht, Teilnehmende zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen bzw. nicht zuzulassen.

§ 8 – Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Rücktritt des Veranstalterin

(1) Der Ticketpreis ist gemäß den jeweils von der Veranstalterin mitgeteilten Fristen zu bezahlen. Zahlungen sind ohne Abzug unter Angabe des Titels des jeweiligen Erlebnisses auf das angegebene Konto der Nimmerland UG (haftungsbeschränkt) zu leisten.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketpreises haben Teilnehmende keinen Anspruch auf Teilnahme am jeweiligen Erlebnis. Erfolgt die Bezahlung weder zu der von der Veranstalterin gesetzten Frist noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist, behält sich die Veranstalterin vor, vom Vertrag zurückzutreten und das Ticket anderweitig zu verkaufen.

(3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen an die Veranstalterin ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.

§ 9 – Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden und der Veranstalterin zu begründen und/oder für die Vertragserfüllung durch die Veranstalterin notwendig sind, werden nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach Einwilligung der Teilnehmenden erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass ihre Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten KundInnendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person der Teilnehmenden können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, KFZ-Kennzeichen sowie eine Fotografie umfassen. Diese Daten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert. Nach Aufforderung durch Teilnehmende hat die Veranstalterin nach Ende der Veranstaltung die Daten zu löschen, die sich in ihrem Besitz befinden. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand Teilnehmender werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 10 – Höhere Gewalt

„Höhere Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis oder jeden Umstand außerhalb der Möglichkeit der Einflussnahme der Vertragsparteien, das weder von der betroffenen Vertragspartei verursacht wurde, noch zu dem diese wesentlich beigetragen hat und das während und/oder im Zeitraum von 6 Monaten vor einem geplanten Erlebnis eintritt, insbesondere wenngleich nicht abschließend:

  • Explosionen, Feuer, Unfälle, Blitzschläge, Stürme, Überschwemmungen, Nebel oder Schlechtwetter, Wirbelstürme, Erdbeben
  • Epidemien, Pandemien
  • Ausbruch eines Krieges (unabhängig davon, ob dem eine Kriegserklärung voranging), Auseinandersetzungen, alle Arten von Aufruhr, zivilen Unruhen, Embargos, terroristische Anschläge;
  • Handlungen einer Regierung oder Behörde, Devisenbeschränkungen, Reiseverbote, Ausgehverbote und –beschränkungen oder sonstige Umstände außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien;
  • Stromausfälle, unvermutet eintretende Ausfälle der Telekommunikationsnetze oder Ausfälle oder Störungen von Anlagen, Maschinen oder Fahrzeugen;
  • böswillige Beschädigung, alle Arten von Streiks, Aussperrung oder Arbeitskampfmaßnahmen aller Art, Schließung, Nicht-Verfügbarkeit oder Nicht-Erreichbarkeit des geplanten Veranstaltungsorts;
  • jegliche Ursachen oder Umstände außerhalb der Einflussmöglichkeit der Partei, die sich auf die Verzögerung beruft.

Im Falle Höherer Gewalt,
(a) ist die Veranstalterin berechtigt, Erlebnisse abzusagen oder abzubrechen.
(b) ist die Veranstalterin nicht verantwortlich für die Nichterfüllung oder einen Verzug bei der Durchführung ihrer Pflichten aus oder gemäß einem mit dem Teilnehmenden geschlossenen Vertrag; und
(c) eine solche Nichterfüllung oder ein solcher Verzug ist nicht als Vertragsverletzung zu sehen. Sollte ein Ereignis Höherer Gewalt oder die Auswirkungen eines Ereignisses Höherer Gewalt die Veranstalterin daran hindern, ein Erlebnis zum jeweils geplanten Zeitpunkt und/oder am geplanten Ort vollumfänglich durchzuführen, wird die Veranstalterin von der vertraglichen Verpflichtung befreit

Im Fall einer Absage einer Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung werden bereits geleistete (An)Zahlungen für Tickets zurückerstattet. Im Fall des Abbruchs der Veranstaltung werden Ticketpreise anteilig zurück erstattet, sofern und soweit die Veranstalterin selbst eine Erstattung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten erhält.

§ 11 - Sonstiges

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Erfüllungsort für Leistungen der Veranstalterin sowie für Zahlungen der Teilnehmenden ist der Sitz der Veranstalterin.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – der Sitz der Veranstalterin.

(4) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Zugang der Anmeldebestätigung.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns -

Nimmerland UG (haftungsbeschränkt)
Agnes-Bernauer-Strasse 47
80687 München

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Nimmerland UG (haftungsbeschränkt), E-Mail: hello@nimmerland.live

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am (
)/erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(
) Unzutreffendes streichen.